Informationen für Privatpatienten zur Übernahme von Therapiekosten durch die Privaten Krankenkassen

Liebe Privatpatienten,

 

leider haben wir erfahren, dass manche Privaten Krankenkassen die eingereichten Rechnungen nur teilweise oder in sehr seltenen Fällen gar nicht bezahlen. Die Krankenkassen begründen dies damit, dass die berechneten Behandlungshonorare nicht angemessen sind. Es gibt sogar Private Kassen, die nur die Beihilfesätze des öffentlichen Dienstes akzeptieren. Diese sind jedoch noch geringer als die von den gesetzlichen Krankenkassen und somit nicht wirtschaftlich.

 

Im Folgenden finden Sie zur Kostenübernahme rechtskräftige Gerichtsurteile.

Wenn Sie Probleme bei der Kostenerstattung haben sollten, dürfen Sie gerne diese Urteile Ihrer Privaten Krankenkasse vorlegen.

 

  • LG Köln, 14.10 2009
  • BGH, 12.12.2007 (AZ: IV ZR 130/06) & 144/06
  • AG Frankfurt (AZ: 32 C 2428/98 – 84)
  • AG Wiesbaden (AZ: 93 C 4624/98 – 20-)
  • AG Hamburg, 10.10.2007 (AZ: 20 A C 28/07)
  • AG Frankfurt, 30.03.09 (AZ: 29c 2041/07-86)
  • BGH 15.12.2003 (AZ: 32 C 2428/98-84)
  • OLG Karlsruhe (AZ: 13 U 281/93)
  • AG Frankfurt (AZ: 301 C 7572/97)

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Anthropos 2 Team

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