Neue Corona- Verordnung Niedersachsen

Liebe Patienten,

seit gestern gilt die neue Corona-Verordnung für das Land Niedersachsen.

Was bedeutet das für Ihre Therapie?

Vor ein paar Tagen waren wir noch dazu verpflichtet, jeden Patienten auf die Einhaltung der 3G-Regel zu prüfen. Dies hat uns viel Energie gekostet und auch viele Diskussionen beschert. Sie und auch wir haben uns dabei nicht wohl gefühlt. Seit heute hat dies ein Ende!

Alle Patienten, die mit einer ärztlichen Verordnung oder mit einer Verordnung vom Heilpraktiker zu uns kommen, sind von der 3G-Regel befreit. So fällt ein bürokratischer Aufwand für uns weg. Das soll jedoch nicht heißen, dass wir unvorsichtig werden. Wir sind sehr stolz darauf, dass durch unser strenges Hygienekonzept keine Infektionen auf uns zurückzuführen sind. Dies soll auch so bleiben und ist auch Ihr Verdienst! Unterstützen Sie uns und verhalten Sie sich weiter so vorbildlich.

Bitte beachten Sie:

Wenn Sie einen Gutschein einlösen möchten, wird weiterhin ein Impfnachweis, eine Genesungsbescheinigung oder ein aktueller negativer Test benötigt… Wie heißt es so schön…: „Klingt komisch, is aber so!“

 

In diesem Sinne – bleiben Sie gesund!

 

Ihr Anthropos2 – Team